Demgegenüber ging Dr. med. D._____ davon aus, dass aufgrund vermehrter Pausen wegen rascher Ermüdbarkeit ein Rendement von 80 % (effektive Arbeitsfähigkeit 80 %) bestehe (VB 256 S. 2 f.; 307). Die neurologische Gutachterin, die den Beschwerdeführer im Gegensatz zu Dr. med. D._____ persönlich untersucht hatte und ihre Schlussfolgerung basierend auf den von ihr erhobenen Befunden zog, attestierte dem Beschwerdeführer somit aufgrund der unfallbedingten Befunde bzw. deren funktionellen Auswirkungen bezüglich einer angepassten Tätigkeit eine höhergradige Einschränkung der Arbeitsfähigkeit als Dr. med. D._____. -8-