Für eine leichte körperliche Arbeit, die wenig Anforderungen an die Feinmotorik und Sensibilität der Hände und Sicherheit des linken Beines stelle, sei aus neurologischer Sicht von einer Arbeitsfähigkeit von 70 % bei voller Stundenpräsenz nach entsprechender Einführung durch berufliche Massnahmen auszugehen. Die reduzierte Arbeitsfähigkeit erkläre sich, weil der Beschwerdeführer durch Einschränkungen an beiden Händen und am linken Bein eine vermehrte Anstrengung aufbringen müsse und dementsprechend längere Erholungsphasen brauche (VB 340 S. 45). Demgegenüber ging Dr. med. D.___