Wegen dieser jetzt über zwei Jahre nach dem Unfall anhaltenden Einschränkung sei der Beschwerdeführer in der bisherigen Tätigkeit nicht mehr arbeitsfähig. Für eine leichte körperliche Arbeit, die wenig Anforderungen an die Feinmotorik und Sensibilität der Hände und Sicherheit des linken Beines stelle, sei aus neurologischer Sicht von einer Arbeitsfähigkeit von 70 % bei voller Stundenpräsenz nach entsprechender Einführung durch berufliche Massnahmen auszugehen.