Dadurch sei die Funktion beider Hände vor allem feinmotorisch eingeschränkt, was ein Sicherheitsrisiko z.B. beim Bedienen von Maschinen bedeute. Weiterhin persistiere nach anzunehmender Verletzung des thorakalen Rückenmarkes eine Störung der Sensibilität und der Stabilität am linken Bein und Rumpf. Wegen dieser jetzt über zwei Jahre nach dem Unfall anhaltenden Einschränkung sei der Beschwerdeführer in der bisherigen Tätigkeit nicht mehr arbeitsfähig.