5.1.3. Die neurologische MGSG-Gutachterin führte aus, seit dem Motorradunfall vom 28. Juli 2020 habe der Beschwerdeführer aufgrund einer traumatischen Läsion des Plexus brachialis links bis heute eine leichtgradige Parese der linksseitigen Schultermuskulatur sowie eine Fühlstörung am 1. und 2. Finger links. Am rechten Vorderarm würde nach ausgedehnter Weichteilverletzung am dorsalen Unterarm mit Durchtrennung des R. profundus und des N. radialis ein Streckdefizit des Daumens und des Kleinfingers bestehen. Dadurch sei die Funktion beider Hände vor allem feinmotorisch eingeschränkt, was ein Sicherheitsrisiko z.B. beim Bedienen von Maschinen bedeute.