Körperlich leichte Tätigkeiten, abwechselnd sitzend und stehend, ohne häufige inklinierte, reklinierte und rotierte Körperhaltungen und ohne repetitiven Handeinsatz rechts, könnten gesamthaft bei voller Stundenpräsenz und vermehrtem Pausenbedarf ab September 2022 zu 70 % zugemutet werden. Es sollte sich zudem um Arbeiten ohne erhöhte emotionale Belastung, ohne Stressbelastung und ohne überdurchschnittliche Dauerbelastung handeln. Die Arbeiten sollten wenig Anforderungen an die Feinmotorik und Sensibilität der Hände sowie Sicherheit des linken Beines stellen (VB 340 S. 24).