Keine repetitiven und höchstens leichte Tätigkeiten mit einer Zwangshaltung des Oberkörpers. Kein Tragen und/oder Heben sowie Bewegen von mittelschweren bis schweren Lasten mit Hubwagen ohne Eigenbetrieb. Kein Besteigen von Leitern und Gerüsten. Keine Tätigkeiten, welche mit Vibrationen für den Rumpf verbunden sind. Höchstens mittelschwere Tätigkeiten im Sinne von Heben und Tragen von Lasten bis Lendenniveau. Höchstens leichte Tätigkeiten bis Schulterniveau und höchstens sehr leichte und keine repetitiven Überkopfarbeiten. Keine Tätigkeiten, welche mit Schlägen und/oder Vibrationen für die beide obere Extremität verbunden sind.