Mit ergänzender Beurteilung vom 4. Januar 2023 (VB 305) führte Kreisarzt med. pract. E._____ gestützt auf die von ihm erhobenen Befunde (vgl. VB 299 S. 10 ff.) aus, es sollte aktuell und künftig in einer angepassten, leichten bis mittelschweren, wechselbelastenden Tätigkeit (sitzend, gehend und stehend) unter folgenden Voraussetzungen eine ganztägige Arbeitsfähigkeit gegeben sein: "Keine repetitiven und höchstens leichte Tätigkeiten, die eine belastende Vor-, Rück- und Seitneigung des Oberkörpers sowie auch keine repetitiven und auch höchstens leichte Oberkörperrotationen erfordern. Keine repetitiven und höchstens leichte Tätigkeiten mit einer Zwangshaltung des Oberkörpers.