3.1. Im Bericht der Rehaklinik C._____ vom 9. Februar 2022 über die am 1. und 2. Februar 2022 durchgeführte EFL wurden beim Beschwerdeführer aufgrund des anlässlich des Unfallereignisses vom 28. Juli 2020 erlittenen Polytraumas als arbeitsrelevante Probleme eine reduzierte allgemeine Belastbarkeit, belastungsunabhängige Schmerzen im Bereich der Brustwirbelsäule (BWS), eine reduzierte Beweglichkeit der Wirbelsäule, eine reduzierte Fähigkeit der Rumpfstabilisierung, eine stark reduzierte Handkoordination und Handkraft beidseits, eine reduzierte Gangsicherheit sowie Probleme beim Hantieren von Lasten festgestellt (VB 190 S. 16 f.).