2.2. Mit Vernehmlassung vom 16. Oktober 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. 2.3. Mit Eingabe vom 30. Oktober 2023 reichte der Beschwerdeführer einen medizinischen Bericht ein, zu welchem die Beschwerdegegnerin am 13. Dezember 2023 Stellung nahm. 2.4. Mit Stellungnahme vom 22. Dezember 2023 teilte der Beschwerdeführer mit, dass er sein Rechtsbegehren Ziff. 3 gemäss Beschwerde vom 17. August 2023 präzisiere und als Gerichtsgutachter zu ernennen sei: -3-