"1. Der Einspracheentscheid vom 23. Juni 2023 sei aufzuheben- 2. Es sei dem Versicherten eine Integritätsentschädigung von über 50% sowie eine Invalidenrente von mindestens 80% zuzusprechen. 3. Eventuell seien die Akten durch das Gericht mit zusätzlichen medizinischen Abklärungen (neutrales externes Gutachten) zu ergänzen. 4. Subeventuell sei die Sache an die Suva zur Vornahme weiterer Abklärungen zurückzuweisen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin."