1. Der 1987 geborene Beschwerdeführer war als Kommissionierer/Staplerfahrer angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert. Am 28. Juli 2020 wurde er auf seinem Motorrad von einem Lieferwagen angefahren, wobei er sich ein Polytrauma zuzog. Die Beschwerdegegnerin erbrachte daraufhin vorübergehende Leistungen (Heilbehandlung/Taggelder). In der Folge tätigte sie verschiedene Abklärungen in medizinischer Hinsicht.