Darauf wird eine Zeitgutschrift von 4.2 Stunden pro Woche (10 % gemäss Reglement) addiert. Ein Blick auf das besagte Reglement zeigt aber, dass diese Zeitgutschrift nur zwischen 23:00 und 06:00, also während sieben Stunden pro Tag, zugesprochen wird und damit nicht für die gesamte, in der Berechnung vermutete tägliche Arbeitszeit von 8.4 Stunden bzw. wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden besteht.