Mehr noch ergeben sich an der Korrektheit der Berechnung gestützt auf die Akten gar begründetet Zweifel. So wird in der Berechnung etwa von einer wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden ausgegangen, was erfahrungsgemäss auf die Vermutung einer (den Akten ebenso wenig zu entnehmenden) Fünftage-Woche mit einer täglichen Arbeitszeit von 8.4 Stunden zurückzuführen ist. Darauf wird eine Zeitgutschrift von 4.2 Stunden pro Woche (10 % gemäss Reglement) addiert.