Zudem werde eine Zeitgutschrift von 10 % auf der geleisteten Arbeitszeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr des nächsten Morgens gewährt. Ergänzend finden sich Angaben zur Entschädigung von Pikettdienst in den Bereichen Technik und Sicherheit sowie Pflege und Betreuung (BB 17 S. 3; VB 117 S. 17).