Die Beschwerdeführerin bringt dagegen zusammengefasst vor, die Beschwerdegegnerin habe bei ihrer Taggeld-Berechnung weder ihre berufliche Entwicklung noch die Real- und Nominallohnentwicklung berücksichtigt (Beschwerde, Ziff. 2.6.). Insbesondere habe bereits vor dem Unfall ein Stellenwechsel zur D._____ in Aussicht gestanden, welcher ihr telefonisch und schriftlich bestätigt worden sei. Dort hätte sie eine ausschliessliche Nachtdiensttätigkeit geleistet und dadurch eine deutliche Erhöhung des Lohnes und der (Nacht-)Zulagen erfahren. Das Bruttojahreseinkommen wäre damit auf Fr. 78'730.30 gestiegen.