1.2. In der Folge sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin wiederholt berufliche Massnahmen (Berufsberatung und Abklärung berufliche Eingliederungsmöglichkeiten; Abklärung im KV-Bereich; Kurs kaufmännisches Deutsch; gezielte Vorbereitung im KV-Bereich; Warm-up-Semester am Ausbildungszentrum B._____ sowie jeweils ein entsprechendes Taggeld zu. Am 3. August 2023 erteilte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin sodann Kostengutsprache für eine Umschulung zur Kauffrau EFZ am Ausbildungszentrum B._____ vom 14. August 2023 bis zum 31. Juli 2026.