1. 1.1. Die 1984 geborene Beschwerdeführerin meldete sich wegen der Folgen eines am 19. August 2017 erlittenen Unfalls am 14. Februar 2018 zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin zog in der Folge die Akten des zuständigen Unfallversicherers bei und traf eigene erwerbliche und medizinische Abklärungen, in deren Rahmen sie die Beschwerdeführerin polydisziplinär begutachten liess (Gutachten des Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH [ABI] vom 30. August 2021). Gestützt darauf sprach sie ihr mit Verfügung vom 4. November 2021 ab 1. August 2018 eine bis 31. August 2019 befristete ganze Rente zu.