4. Hypermobilitätssyndrom 5. Multiple Unfallereignisse" Die Gutachter hielten fest, die Gesamtheit der Beschwerden führe zu einer alltagsrelevanten Behinderung. Bei der Ausübung ihres Berufs als selbstständige Unternehmensberaterin liege die Einschränkung gesamthaft bei 20 % (VB 61 S. 46). 3.2.3. Das Gutachten der asim vom 8. September 2011 vereint eine internistische, rheumatologische, neurologische, psychiatrische und orthopädische Untersuchung. Die Gutachter stellten im gemeinsamen Konsens keine Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit. Als Diagnosen ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit nannten sie die folgenden (VB 124.1 S. 39 f.):