1.2. In der Folge tätigte die Beschwerdegegnerin erneut Abklärungen und sprach der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 30. August 2013 gestützt auf die von der Unfallversicherung in Auftrag gegebenen Gutachten (rheumatologisches und neurologisches Gutachten des B._____ vom 14. November 2008; polydisziplinäres Gutachten der asim Begutachtung [asim] vom 8. September 2011) zusätzlich zu den in der Verfügung vom 20. April 2010 befristeten Rentenzusprachen neu eine ab 1. Januar 2009 bis 27. Februar 2011 befristete ganze Rente zu. Die dagegen ergriffenen Rechtsmittel blieben erfolglos (Urteil des Versicherungsgerichts VBE.2013.787 vom 29. Oktober 2014;