(brachialis), offengelassen wurde. Mehr noch wurde im späteren Bericht vom 22. November 2019 eine stattgehabte "Plexus-Affektion" festgehalten (VB 33 S. 2; vgl. E. 3.4. hiervor). Es ist naheliegend, dass sich Dr. med. E._____ in seiner Beurteilung vom 1. April 2022 dahingehend, dass es beim Velosturz vom 17. Oktober 2019 (auch) zu einer Läsion des Plexus brachialis rechts gekommen sei, denn auch massgeblich auf die Beurteilung des Spitals B._____, insbesondere den MRI-Bericht vom 9. Oktober 2019, gestützt hat.