Demgegenüber erkannten die die besagte MR des Plexus brachialis durchführenden Neuroradiologen des Spitals B._____ in ihrem Bericht vom 9. Oktober 2019 jedoch – wenn auch nur "[u]nter Berücksichtigung der klinischen Angaben" – unmissverständlich "Zeichen einer plexal-faszikulären Axonotmesis, betont des Fasciculus lateralis rechts" (VB 107 S. 3). Im Austrittsbericht vom 15. Oktober 2019 erwähnte das Spital B._____ denn auch lediglich, dass es "keine Hinweise auf eine periphere Nervenkompression als Ursache der Besch[w]erden" gegeben habe (VB 28 S. 2;