dahingehend, dass sich anlässlich der MR des Plexus cervicalis bzw. brachialis vom 9. Oktober 2019 keine Hinweise für eine Plexusläsion gezeigt hätten (E. 3.9. hiervor) bzw. die gegen eine Plexusläsion sprechende "Fehlende apparativ diagnostische Objektivierung mittels Bilddiagnostik (unauffällige Plexus-MR Diagnostik vom 09.10.2019 […])" (VB 166 S. 3; vgl. zudem dessen Beurteilung der fehlenden unfallkausalen, objektivierbaren Unfallfolgen in E. 3.8.), mit der Einschätzung der behandelnden Ärzte in der Rehaklinik C._____, welche aus der entsprechenden Bildgebung ebenfalls "keine Hinweise für eine traumatisch bedingte Schädigung eines betroffenen Nerven" (VB 25 S. 2;