4.2. Dieser Widerspruch lässt sich gestützt auf die vorliegenden Akten nicht klären. So deckt sich etwa die Ansicht von Dr. med. F._____ dahingehend, dass sich anlässlich der MR des Plexus cervicalis bzw. brachialis vom 9. Oktober 2019 keine Hinweise für eine Plexusläsion gezeigt hätten (E. 3.9. hiervor) bzw. die gegen eine Plexusläsion sprechende "Fehlende apparativ diagnostische Objektivierung mittels Bilddiagnostik (unauffällige Plexus-MR Diagnostik vom 09.10.2019 […])" (VB 166 S. 3;