4. 4.1. Während sich die neurologischen Fachärzte dahingehend einig sind, dass die in der MRI vom 29. Januar 2022 vom Spital B._____ diagnostizierte (progrediente) Diskushernie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht aus dem Unfallereignis vom 7. Oktober 2019 herrührt (vgl. E. 3.7. und 3.8. hiervor), gehen deren Ansichten bezüglich der Frage der Unfallkausalität hinsichtlich der beim Beschwerdeführer über den 7. Januar 2021 hinaus andauernden Gefühlsstörungen im rechten Arm bzw. in der rechten Hand auseinander. Dabei begründen beide Fachärzte ihre jeweilige Einschätzung ausführlich. Während Dr. med.