3.9. Dr. med. F._____ hielt zu der Frage, ob die von Dr. med. E._____ diagnostizierte Läsion des Plexus brachials überwiegend wahrscheinlich ausgewiesen sei bzw. ob es sich dabei um eine organisch objektivierbare Unfallfolge handle und falls nein, ob aus neurologischer Sicht bestätigt werden könne, dass die Unfallfolgen spätestens am 7. Januar 2021 im Beschwerdebild keine Rolle mehr spielten, in seiner Aktenbeurteilung vom 5. Juni 2023 fest, dass die von Dr. med. E._____ am 1. April 2022 diagnostizierte Läsion des Plexus brachialis rechts nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgewiesen sei.