3.7. Nachdem die Verfügung vom 17. Mai 2021 nach der Einsprache des Beschwerdeführers zurückgezogen worden war (VB 114), holte die Beschwerdegegnerin eine fachärztlich-neurologische Beurteilung ein (VB 115; 122). In seinem Bericht vom 1. April 2022 stellte Dr. med. E._____, Facharzt für Neurologie, beim Beschwerdeführer hinsichtlich der am Vortag durchgeführten Untersuchung folgende Diagnosen (VB 125 S. 2):