ten Uncovertebralarthrose HWK5/6 rechts festgestellt (VB 54 S. 2). 3.6. Kreisarzt Dr. med. D._____, Praktischer Arzt, hielt es aufgrund der Befunde in seinem Bericht vom 23. April 2021 für ausgewiesen, dass es im Verlauf von über einem Jahr zu einem Fortschreiten vorbestehender degenerativer Veränderungen gekommen sei, womit die vom Beschwerdeführer weiterhin geklagten Beschwerden überwiegend wahrscheinlich darauf und nicht auf den Unfall im Oktober 2019 zurückzuführen seien (VB 71 S. 2). -8-