3.5. Nachdem der Beschwerdeführer am 22. Dezember 2020 eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes gemeldet und namentlich über vermehrte Beschwerden im Bereich der HWS (Blockaden) und eine Verschlechterung hinsichtlich der Gefühlsstörungen im Daumen berichtet hatte (VB 49), fand eine neuerliche Untersuchung im Spital B._____ statt. In der MR HWS vom 29. Januar 2021 wurden im Vergleich zu der MR HWS vom Oktober 2019 (VB 106 f.) eine progrediente Prolabierung des Diskus intervertebralis HWK 5/6 beidseits nach neuroforaminal mit neu diskogener Kompression der Radix C6 beidseits sowie neu Zeichen der leicht aktivier-