Der Bericht zeigt zudem auf, dass durch die Reha vor allem die allgemeine Belastbarkeit sowie die Beweglichkeit in den Schultergelenken verbessert werden konnte (VB 25 S. 2 f.). Das bei Eintritt festgestellte (rückläufige) Taubheitsgefühl im Bereich des Daumens der rechten Hand bzw. des rechten Unterarms (vgl. VB 25 S. 2) blieb bis zum Austritt ebenso bestehen wie eine – wenn auch verminderte – eingeschränkte Abduktion der rechten Schulter (VB 25 S. 5).