Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einsprache erhoben hatte, zog die Beschwerdegegnerin die Verfügung für weitere medizinische Abklärungen zurück. Nach erneuten, insbesondere neurologischen Abklärungen verfügte die Beschwerdegegnerin am 3. August 2022 mangels Kausalität des Unfalls für die geltend gemachten Nacken- und Handbeschwerden die rückwirkende Einstellung der Versicherungsleistungen per 7. Januar 2021. Die dagegen gerichtete Einsprache des Beschwerdeführers wies die Beschwerdegegnerin nach erneuter Rücksprache mit dem kreisärztlichen Dienst mit Einspracheentscheid vom 15. Juni 2023 ab.