1. 1.1. Der 1984 geborene Beschwerdeführer ist seit dem 1. Mai 2017 als Projektkoordinator Logistik angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Nichtberufs- und Berufsunfällen sowie Berufskrankheiten versichert. Am 7. Oktober 2019 stürzte er mit dem Fahrrad beim Befahren einer kleinen Rampe und zog sich dabei Verletzungen am Kopf, der rechten Schulter und dem linken Ellenbogen sowie oberflächliche Schürfungen zu. In der Folge anerkannte die Beschwerdegegnerin ihre Leistungspflicht für die Folgen des fraglichen Ereignisses und richtete die gesetzlichen Leistungen (Heilungskosten und Taggeld) aus.