Das Invalideneinkommen legte sie gestützt auf die Tabelle TA1 der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik des Jahres 2018, Total, Kompetenzniveau 1, Männer, sowie unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit und einer 80%igen Arbeitsfähigkeit auf Fr. 54'214.00 fest. Bei der daraus folgenden Erwerbseinbusse von Fr. 28'726.00 resultierte ein Invaliditätsgrad von 35 % (bei einem rentenbegründenden Invaliditätsgrad von mindestens 40 %; Art. 28 Abs. 1 lit. c IVG).