6. 6.1. Die Beschwerdegegnerin ermittelte in der angefochtenen Verfügung gestützt auf die Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin des Beschwerdeführers für das Jahr 2018 ein Valideneinkommen von Fr. 82'940.00 (VB 155 S. 1 f.; 18.1 S. 5). Das Invalideneinkommen legte sie gestützt auf die Tabelle TA1 der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik des Jahres 2018, Total, Kompetenzniveau 1, Männer, sowie unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit und einer 80%igen Arbeitsfähigkeit auf Fr. 54'214.00 fest.