Seit dem Myokardinfarkt im Oktober 2017 bestehe in der bisherigen Tätigkeit eine Arbeitsunfähigkeit (von 100 %). In einer angepassten Tätigkeit bestehe seither aus psychiatrischer Sicht eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 80 %; aus somatischer Sicht sei die Arbeitsfähigkeit in einer Verweistätigkeit nicht eingeschränkt. Aufgrund der multifaktoriellen Beschwerden seien dem Beschwerdeführer schwere Arbeiten dauerhaft nicht, mittelschwere Arbeiten nur stark eingeschränkt zumutbar.