1.5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. September 2023 wurde die B._____ als berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers, im Verfahren beigeladen. 1.6. Mit Eingabe vom 25. September 2023 verzichtete die Beigeladene auf eine Stellungnahme. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 13. Juni 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 155) zu Recht verneint hat.