Die Beschwerdegegnerin tätigte medizinische sowie erwerbliche Abklärungen, liess den Beschwerdeführer auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) durch das Zentrum für Medizinische Begutachtung (ZMB), Basel, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 23. November 2020) und holte eine Stellungnahme des RAD hierzu ein. Im Rahmen des anschliessenden Vorbescheidverfahrens und nach erneuten Rücksprachen mit dem RAD liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch die SMAB AG St. Gallen, St. Gallen, psychia- trisch-neuropsychologisch begutachten (Gutachten vom 9. November 2022). Daraufhin wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren mit Verfügung vom 13. Juni 2023 ab.