Es fehlten dafür typische Merkmale. Auch der Längsschnitt spreche gegen das Vollbild der Störung, da der Beschwerdeführer bis zur Erkrankung an der Analfissur 2019 beruflich uneingeschränkt leistungsfähig gewesen sei. Entsprechend der ICD-10-Klassifikation liege noch die Restkategorie Reaktion auf schwere Belastung, nicht näher bezeichnet (ICD-10: F43.9) vor (VB 134.3/11 f.).