den analen Eingriffen" eine ganztägige Arbeitsfähigkeit (8.5 Stunden/Tag) mit einer 10%igen Leistungseinschränkung aufgrund der gastroenterologisch bedingten Schmerzen (VB 134.1/8 f.). An dieser Beurteilung hielten die Gutachter mit Stellungnahme vom 12. April 2023 fest (VB 144).