1. Am 6. Dezember 2019 meldete sich der 1969 geborene Beschwerdeführer unter Hinweis auf Stuhlgangprobleme und Anusschmerzen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte in der Folge medizinische und erwerbliche Abklärungen; insbesondere liess sie den Beschwerdeführer polydisziplinär begutachten (Gutachten der SMAB AG St. Gallen vom 16. November 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 23. Juni 2023 den Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Rente.