3. Mit Vernehmlassung vom 8. September 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 12. September 2023 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Rebecca Wyniger, Rechtsanwältin, Aarau, zu seiner unentgeltlichen Vertreterin ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: