2. Gegen die Verfügung vom 21. Juni 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 9. August 2023 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 21. Juni 2023 sei aufzuheben. 2. Es sei dem Beschwerdeführer die Kostengutsprache für die Ausbildung «Informatiker EFZ Plattformentwicklung» zu gewähren. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." -4- Zudem ersuchte er um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.