1.4. Daraufhin ersuchte der Beschwerdeführer die Beschwerdegegnerin am 22. Oktober 2021 um Übernahme der Kosten einer Umschulung auf eine Tätigkeit im Bereich der IT-Branche, Fachrichtung Betriebsinformatik. Mit Mitteilung vom 10. November 2021 gewährte ihm die Beschwerdegegnerin berufliche Massnahmen in Form einer Berufsberatung und einer Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten, und am 11. Februar 2022 leistete sie Kostengutsprache für eine Abklärung in Form eines "Multi- -3-