Das Invalideneinkommen setzte sie gestützt auf den Tabellenlohn der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Jahres 2020 des Bundesamtes für Statistik (BfS), Tabelle TA1, Kompetenzniveau 1, Total, Männer, fest. Unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41.7 Stunden und der Nominallohnentwicklung bis 2022 ermittelte sie so ein hypothetisches Erwerbseinkommen von Fr. 66'073.00. Einen Abzug vom Tabellenlohn nahm sie nicht vor, so dass sie einen Invaliditätsgrad von 23 % ermittelte (VB 389 S. 9 f.).