gemäss seiner früheren Arbeitgeberin ohne Gesundheitsschaden im Jahr 2022 in der angestammten Tätigkeit erzielt hätte (VB 389 S. 10). Dieses hätte Fr. 85'800.00 (Fr. 6'600.00 x 13) betragen (VB 345). Das Invalideneinkommen setzte sie gestützt auf den Tabellenlohn der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Jahres 2020 des Bundesamtes für Statistik (BfS), Tabelle TA1, Kompetenzniveau 1, Total, Männer, fest.