und Dr. med. C._____ vom 8. Juni 2023 abgestellt werden, wonach der Beschwerdeführer in einer dem von den Ärzten der Rehaklinik D._____ definierten Belastungsprofil entsprechenden Tätigkeit aus somatischer Sicht zu 100 % arbeitsfähig ist. Eine sich auf die Arbeitsfähigkeit auswirkende unfallbedingte psychische Störung wurde von keinem Arzt diagnostiziert und wird vom Beschwerdeführer auch nicht geltend gemacht.