Im Bericht vom 22. Juni 2021 hatte er zudem ebenfalls darauf hingewiesen bzw. bestätigt, dass pathologische Veränderungen, die auch chirurgisch angehbar wären, weder in der handchirurgischen Untersuchung noch im MRI gefunden worden seien. Auch die neurologische Abklärung habe keine Hinweise auf eine Problematik im Bereich des Nervus medianus ergeben. Die ganze Schmerzverarbeitung sei sicher ein grosses Problem und erkläre in beschränktem Ausmass auch die gewisse Diskrepanz zwischen den geschilderten Beschwerden respektive deren Intensität und dann doch wieder möglichen Funktionen (VB 278). Dies stimmt somit mit der Beurteilung von Dr. med. univ. B._____ und Dr. med. C.__