Von somatischer Seite finde sich kein Befund, welcher einen entschädigungspflichtigen Integritätsschaden nachvollziehbar begründen würde, da die Ursache in einer nicht organisch begründbaren Problematik liege. Neurologisch versicherungsmedizinisch fehle, abgestützt auf das neurologische Konsil vom 27. April 2021, eine organische Grundlage für die diffus auf die gesamte linke Extremität angegebene Schmerzsymptomatik, ausstrahlend bis in die linke Kopfhälfte, bei deutlicher Symptomausweitung mit funktionellen neurologischen Beschwerden und fehlender Objektivierung in der klinischen neurologischen Untersuchung.