mit den weiteren Behandlungsmassnahmen eine Schmerzfreiheit erzielt werden könne, dennoch sollte aus seiner Sicht das somatosensorische Rehabilitationsprogramm weitergeführt werden, damit der Beschwerdeführer wenigstens im Alltag oder auch für einfachere manuelle Tätigkeiten weniger schmerzgeplagt sei (VB 331).