In Bezug auf die Arbeitsfähigkeit, Zumutbarkeit und Eingliederungsperspektive wurde festgehalten, es sei eine erhebliche Symptomausweitung beobachtet worden, weshalb die Resultate der physischen Leistungstests für die Beurteilung der zumutbaren körperlichen Belastbarkeit nicht verwertbar seien. Das Ausmass der demonstrierten physischen Einschränkungen lasse sich mit den geringfügigen objektivierbaren pathologischen Befunden der klinischen Untersuchung und bildgebenden Abklärung sowie den Diagnosen nicht erklären, weshalb sich die Beurteilung der Zumutbarkeit primär auf medizinisch-theoretische Überlegungen, unter Berücksichtigung der Beobachtungen bei den Leis-